Ein Pferd ist bis zum Ende des Geburtsjahres ein Fohlen. Erst vom 1. Januar des auf das Geburtsjahr folgende Kalenderjahr an, wird es als Jährling bezeichnet.
Ein Pferd ist bis zum Ende des Geburtsjahres ein Fohlen. Erst vom 1. Januar des auf das Geburtsjahr folgende Kalenderjahr an, wird es als Jährling bezeichnet.